Mit der EU-Richtlinie zum Datenschutzgesetz treten Mitte 2018 in Österreich neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Die neuen Regelungen bringen wesentliche Änderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten und fordern die Unternehmen in Bezug auf Datenschutz besonders.
Neben organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit wie Schulung der Mitarbeiter und weisungsungebundene Datenschutzbeauftragte sind es vor allem die neuen Strafbestimmungen, die einschneidende Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes im Unternehmen erfordern.
Als IT-Experte und Spezialist für Datenschutzrecht kümmert sich DELTA um den gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer Daten, beraten Sie in allen Aspekten des Datenschutzgesetzes und erarbeiten ein durchgängiges Konzept, das alle relevanten Prozesse in Ihrem Unternehmen erfasst und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten aufzeigt. Gleichzeitig unterziehen wir alle technischen Systeme einer sicherheitstechnischen Prüfung, um allfällige Schwachstellen mit datenschutzrechtlicher Relevanz aufzuzeigen. Ergebnis ist ein Maßnahmenkatalog, mit dessen Umsetzung alle rechtlich geforderten Aspekte des Datenschutzes erfüllt werden können.
Wir unterstützen Sie bei der unternehmensweiten Umsetzung des Datenschutzkonzeptes und führen die im Datenschutzgesetz geforderte Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten durch.
Als besondere Dienstleistung übernehmen wir auch die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, wenn es in Ihrem Unternehmen keine geeignete Person gibt.